Nutzungsrecht
Unsere Grabplätze sind ausschließlich Einzelurnenerdgrabstätten. Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird auf die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) verliehen, wenn der Erwerb anlässlich eines Todesfalls erfolgt. Unabhängig von einem Todesfall kann ein Grabnutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren erworben werden (Reservierung).
Das Nutzungsrecht kann in beiden Fällen um zehn weitere Jahre verlängert werden.