Laufzeiten & Preise: Zweckverband Naturfriedhof Bischling

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Nutzungsrecht

Unsere Grabplätze sind ausschließlich Einzelurnenerdgrabstätten.  Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird auf die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) verliehen, wenn der Erwerb anlässlich eines Todesfalls erfolgt. Unabhängig von einem Todesfall kann ein Grabnutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren erworben werden (Reservierung).

Das Nutzungsrecht kann in beiden Fällen um zehn weitere Jahre verlängert werden.

Kontakt

Rathaus Sailauf
Telefonnummer: 06093 9733-16
Rathaus Laufach
Telefonnummer: 06093 941-17

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